Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Dietenhofen

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  • Google Ireland Limited
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Luftaufnahme Dietenhofen
Dienstleistungen

Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung mit einem Hochschulabschluss aus der EU, dem EWR-Staat oder der Schweiz

Sie haben einen in der EU, dem EWR oder der Schweiz abgeschlossenen Hochschulabschluss und der Studienschwerpunkt lag in einem zulassungspflichtigen Handwerk? Dann können Sie sich damit in Deutschland niederlassen und müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Sie können in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ausüben, wenn Sie in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz einen Hochschulabschluss erworben haben und der Studienschwerpunkt in dem Handwerk lag, das sie ausüben wollen.

Vor der Niederlassung müssen Sie sich in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register.

Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem

  • natürliche Personen,
  • rechtsfähige Personengesellschaften oder
  • juristische Personen sowie
  • den Namen und die Qualifikation der Betriebsleitung.

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie

  • ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
  • das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
  • wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausüben wollen, dann für jedes dieser Gewerke.

Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie oder die Betriebsleitung eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk oder eine gleichwertige Berufsqualifikation nachweisen.

Dazu zählt auch ein in der EU, dem EWR oder in der Schweiz abgeschlossenes Hochschulstudium, wie zum Beispiel ein Ingenieurstudium,

  • mit einer Regelstudienzeit von mindestens 3 Jahren in Vollzeit oder entsprechender Dauer bei Teilzeitausbildung
  • und einem Studienschwerpunkt, der den Inhalten des Handwerks entspricht, das Sie ausüben wollen.

Soweit im Ausbildungsstaat neben dem Studium eine Berufsausbildung gefordert wird, ist zusätzlich der Nachweis zu erbringen, dass diese abgeschlossen ist.

Als Betriebsleitung kommen in Frage:

  • Inhaberinnen oder Inhaber des Handwerksbetriebs oder
  • angestellte Personen des Handwerksbetriebs

Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).

Die zuständigen Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.

  • Sie haben in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ein Hochschulstudium abgeschlossen.
  • Der Studienschwerpunkt entspricht den Inhalten des Handwerks, dass sie ausüben wollen.
  • Die Regelstudienzeit betrug mindestens 3 Jahre.
  • Gegebenenfalls benötigen Sie zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Sie können die Eintragung in die Handwerksrolle schriftlich oder teilweise auch online bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen. Bitte informieren Sie sich über den Verfahrensablauf bei der zuständigen Handwerksammer. Sie können sich auch die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.

  • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer ein.
  • Die Handwerkskammer prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und anhand des Zeugnisses, ob der Schwerpunkt des Abschlusses dem Handwerk entspricht, das Sie ausüben wollen.
  • In Zweifelsfällen können Sie sowohl Nachweise über Einzelleistungen (etwa Seminar- oder Diplomarbeiten) in der Ausbildung als auch Rahmenlehrpläne, Ausbildungsordnungen für die Prüfung nachreichen.
  • Wenn Sie die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die voraussichtliche Eintragung vorab mitgeteilt.
  • Ist die Eintragung erfolgt, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung von Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer. Ihr Betrieb erhält die sogenannte Handwerkskarte.
  • Falls die Eintragung abgelehnt wird, erhalten Sie einen Bescheid von der örtlich zuständigen Handwerkskammer.
Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Mittelfranken

Bitte beachten Sie, dass Sie im Kundenportal der Handwerkskammer für Mittelfranken registriert sein müssen, um den Online-Antrag ausfüllen zu können.

Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.

Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Mittelfranken

Ersteintragung mit Ausstellung Handwerkskarte/Gewerbekarte

  • für natürliche Personen: 70,00 EUR
  • für juristische Personen oder Personengesellschaften: 130,00 EUR

Änderung der Eintragung mit Ausstellung einer neuen Handwerkskarte/Gewerbekarte ausgenommen Adress- und/ oder Namensänderungen: 40,00 EUR

Sofern alle Unterlagen vollständig sind und kein weiteres Verfahren notwendig ist, hat die Handwerkskammer die Eintragung in die Handwerksrolle innerhalb von 3 Monaten vorzunehmen, ansonsten gilt die Eintragung nach Ablauf dieser Frist als erfolgt. (3 Monate)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Einzelunternehmen

    • Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)
    • Abschlusszeugnis der Hochschule (Kopie) und ggf. Nachweis der Berufsausbildung
    • Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen

    Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)

    • Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie)
    • Gesellschaftsvertrag – sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)
    • Abschlusszeugnisse der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)
    • Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen

    Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften

    • Gemeint sind:
      • offene Handelsgesellschaft (OHG),
      • Kommanditgesellschaft (KG) und
      • entsprechende ausländische Gesellschaftsformen
    • Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen (Kopien)
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
        • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages
        • sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages
      • bei ausländischen Rechtsformen: 
        • Registerauszug, insofern bereits im ausländischen Register eingetragen, ansonsten
        • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Abschlusszeugnisse der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)
    • Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen

    Bei juristischen Personen

    • Gemeint sind:
      • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
      • Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG),
      • Aktiengesellschaft (AG),
      • eingetragene Genossenschaft (eG)
    • Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie)
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters 
      • bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers 
    • Abschlusszeugnisse der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)
    • Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen
    • Angaben zur Betriebsleitung

    Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen:

    • Betriebsleitererklärung
    • Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)
    • Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung
    • Abschlusszeugnis der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)

  • § 6 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO)
  • § 7 Absatz 2 Satz 4 Handwerksordnung (HwO)
  • § 10 Handwerksordnung (HwO)
  • Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR HwV)
Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Mittelfranken
  • Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer für Mittelfranken

Handwerkskammer für Mittelfranken

AdresseHandwerkskammer für Mittelfranken
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg
+49 911 5309-0+49 911 5309-0
+49 911 5309-288+49 911 5309-288

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)